Regeln zum Peter-Schlösser-Pokal
Es wird mit KK-Gewehr auf 10er Ringscheibe in sitzend aufgelegtem Anschlag geschossen. Die Schussentfernung beträgt 50 m. Teilnahmeberechtigt sind alle Schützen, die aus den Schießwettbewerben des abgelaufenen Jahres, Füllhorn und Hubertus-Schiessen, eine Mindestringzahl von 188 Ringen erzielt haben. Jeder Teilnehmer schießt insgesamt 15 Wertungsschüsse. Die Aufteilung erfolgt in drei aufeinander folgenden Durchgängen, die in u.g. Anschlagarten ausgeführt werden:
- 5 Schüsse in sitzend aufgelegtem Anschlag
- 5 Schüsse in stehend aufgelegtem Anschlag
- 5 Schüsse in stehend freihändigem Anschlag
Download der startberechtigten Schützen zum "Peter-Schlösser-Pokal"
Die besten Schützen des Regiments aus den Jahren...
Peter-Schlösser-Pokal-Schießen Sieger
2011
2010 Manfred Nitsch (12. Kompanie)
2009 Karl-Wilhelm Schmelzer (11. Kompanie)
2008 Klaus Höttges (04. Kompanie)
2007 Werner Poscher (Sappeur-Corps)
2006 Andreas Reiners (11. Kompanie)
2005 Klaus Höttges (04. Kompanie)
2004 Michael Prahl (Schill-Offiziere)
2003 Heinz Brocker (14. Kompanie)
2002 Roland Giesen (Hubertus-Schützen)
2001 Jürgen Führmann (04. Kompanie)
2000 Engelbert Hallmann (13. Kompanie)
1999 Manfred Nitsch (12. Kompanie)
1998 Ralf Eisenschmidt (02. Kompanie)
1997 Manfred Nitsch (12. Kompanie)
1996 Karl Brocker (14. Kompanie)
1995 Manfred Nitsch (12. Kompanie)
Ausschreibung
Der Wettbewerb um den „Peter-Schlösser-Pokal“ findet am Sonntag, 06. Februar 2011, zwischen 10:00 und (etwa) 13:00 Uhr auf der Schießanlage der Gaststätte Büker in Bösinghoven statt.
Allgemein verbindlich sind die Bestimmungen und Regeln der Sportordnung des DSB, die für den o.g. Schießstand gültige Standordnung und die Bestimmungen dieser Ausschreibung zusammen mit dem beiliegenden Dienstplan.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schützen, die aus den Schießwettbewerben des Jahres 2010 (Füllhorn- und Hubertus-Schießen) eine Mindestringzahl von 188 Ringen erzielt haben.
Es wird mit KK-Gewehr (Einzellader) auf 10er Ringscheiben geschossen. Die Schussentfernung beträgt 50m.
Die Benutzung eigener Gewehre ist gestattet, wenn sie, einschließlich der Zieleinrichtung, den Regeln und Bestimmungen der Sportordnung und dieser Ausschreibung entsprechen. Optische Zielhilfsmittel mit maximal 1,5facher Vergrößerung sind für die Teilnehmer in der Altersschützenklasse erlaubt. Die Zielhilfsmittel können wahlweise im Diopter oder im Korntunnel untergebracht werden, beide Varianten gleichzeitig sind untersagt. Die Benutzung einer speziellen Schießbrille für alle Altersklassen ist freigestellt. Visiereinrichtungen mit Wasserwaage und/oder Fadenkreuz sind nicht erlaubt.
Jedes für den Wettkampf vorgesehene Gewehr ist vor dem Schießen mit geöffnetem Schloss und eingeführter Pufferpatrone mit Signalfahne in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte dem Schießleiter auf Verlangen zur Überprüfung vorzulegen. Auflagevorrichtungen (Holzkeile mit gleitender Verbindung) sind erlaubt, wenn sie den Bestimmungen der Sportordnung entsprechen. Auflagevorrichtungen, die nach dem Ausrichten der Waffe verschraubt, verklemmt oder anderweitig arretiert werden, sind untersagt.
Die für den Wettkampf verbrachten Waffen dürfen nur im Schützenraum aus den verschlossenen Behältnissen entnommen werden. Der Transport zugriffsbereiter Waffen in öffentlichen Räumen führt unweigerlich zum Ausschluss vom Wettkampf. Verbringen zugriffsbereiter Waffen in der Öffentlichkeit gilt gem. § 10 Abs. 4 NWaffG als Führen einer Waffe und bedarf einer behördlichen Genehmigung (Waffenschein). Für die Befolgung aller waffenrechtlichen Bestimmungen ist der Waffeneigentümer bzw. der weisungsgebundene Besitzdiener allein verantwortlich. Waffenrechtliche Verstöße werden mit dem Entzug der Zuverlässigkeit geahndet (§ 5 NWaffG). Jeder Verstoß gegen das Waffengesetz wird strafrechtlich verfolgt (§ 51 WaffRNeuRegG).
Die Verwendung eigener Munition ist gestattet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Erstattung durch die BSG.
Jeder Teilnehmer schießt insgesamt 15 Wertungsschüsse. Diese sind aufgeteilt in drei aufeinander folgende Durchgänge, die in folgenden Anschlagarten ausgeführt werden:
5 Schüsse in sitzend aufgelegtem Anschlag5 Schüsse in stehend aufgelegtem (angestrichenem) Anschlag5 Schüsse in sitzend aufgelegtem Anschlag (Auswertung in Zehntel-Punkten)
Die beim Füllhorn- und Hubertusschießen des vergangenen Jahres erzielten Ringe des Teilnehmers werden zugrunde gelegt und zählen mit.
Für jeden der unter 9. aufgeführten Durchgänge erhält der teilnehmende Schütze ein Zeitkontingent von 5 Minuten. In dieser Zeit kann der Schütze auf einer besonders gekennzeichneten Scheibe Probeschüsse sowie anschließend seine Wertungsschüsse auf die Wertungsscheibe abgeben. Nach Ablauf des Zeitkontingents abgegebene Schüsse werden nicht mehr gewertet. Sind diese nicht mehr zweifelsfrei feststellbar, wird/werden die jeweils höchste/n Ringzahl/en gestrichen.
Alle drei Disziplinen müssen mit der gleichen Waffe geschossen werden. Der Austausch der Waffe ist nur bei einem technischen Defekt zulässig und darf nur durch den Schießleiter angeordnet werden. Das Austauschen von feststehenden Ringkorne für die jeweiligen Disziplinen ist zulässig. Der komplette Austausch der Visierung ist nicht erlaubt.
Zur Schussbeobachtung sind die vorhandenen Spektive zu verwenden. Erscheint die Trefferlage nach den ersten Schüssen kritisch, ist dies dem Schießleiter mitzuteilen. Dieser entscheidet, ob die Scheibe ausgetauscht werden soll, damit eine objektive Beurteilung der Ringzahl gewährleistet ist.
Die Reihenfolge der Starter wird vom Veranstalter so festgelegt, dass eine zügige und faire Durchführung des Wettbewerbes gewährleistet ist. Die Aufteilung der Schießstände soll bei jedem Durchgang wechseln.
Bei den unter 9. aufgeführten Disziplinen können alle drei Schießstände gleichzeitig genutzt werden. Bis zum Ende der Ausübung der jeweiligen Disziplin bleibt die Waffe grundsätzlich im Schützenstand mit der Laufmündung in Richtung Zielscheibe. Schießen mehrere Schützen mit der gleichen Waffe, erfolgt die Übergabe im Schützenstand. Die Waffe wird im Schützenstand mit offenem Schloss und mit der Mündung zum Kugelfang zeigend abgelegt. Erfolgt die Übergabe nicht unmittelbar, muss eine Pufferpatrone mit Signalfahne in das Patronenlager eingeführt werden. Wird ein Durchgang bzw. eine Disziplin beendet, muss die Waffe mit geöffnetem Schloss und einer eingeführten Pufferpatrone mit Signalfahne in den dafür bereitgestellten Gewehrständer abgestellt werden. Das Entfernen der für den Wettkampf zugelassenen Waffe aus dem Schützenraum ist nicht erlaubt. Beendet ein Schütze den Wettbewerb und ist sichergestellt, dass er an einem Stechen nicht teilnehmen muss, darf die Waffe verpackt und in einem verschlossenen Behältnis aus dem Schützenraum entfernt werden.
Zur Auswertung ist nur der im Dienstplan hierfür vorgesehene Auswerter gemeinsam mit dem Führer der Schießliste berechtigt. Ausgewertete Karten werden nicht an die Schützen herausgegeben.
Der Genuss alkoholischer Getränke, Rauchen, offenes Licht oder Feuer auf dem Schießstand sind strengstens untersagt.
Der Aufenthalt auf dem Schießstand ist nur den im Dienstplan genannten Personen sowie den jeweils schießenden Schützen gestattet. Der Schießleiter kann weitere Personen zulassen. Den Weisungen des Schießleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit Rücksicht auf die im Wettbewerb stehenden Schützen ist jede störende Handlung auf dem Schießstand zu unterlassen. Zuwiderhandlungen, Unsportlichkeiten oder Täuschungsversuche haben den sofortigen Ausschluss des jeweiligen Schützen zur Folge.
Liegen nach Beendigung aller drei Durchgänge mehrere Schützen mit gleicher Ringzahl an erster Stelle, entscheidet ein Stechen. Dieses wird mit je zwei Schuss in sitzend aufgelegtem Anschlag durchgeführt. Die Auswertung erfolgt maschinell in Zehntel-Punkten. Die Scheibe wird erst dann vorgeholt, wenn der Schütze den Schützenstand verlassen hat. Das Ausschießen gilt nur für die Ermittlung des 1. Platzes.
Wer zum Stechen nicht antritt, wird auf den nächsten Platz gesetzt.
Alle Teilnehmer verpflichten sich zum pünktlichen Erscheinen und zur zügigen Durchführung des Wettkampfes. Über Maßnahmen bei Verspätungen oder mutwilligen Verzögerungen entscheidet der Schießleiter.
Zuständig für alle Fragen, die sich aus dieser Ausschreibung ergeben, sind die Regiments-Schießmeister.
Fischeln, im Januar 2011
Der Vorstand
F.d.R.
Dienstplan zum Download [373 KB]

